- Radarfalle
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Ra|dar|fal|le 〈f. 19〉 Radargerät, das schwer erkennbar aufgestellt ist u. (zur polizeil. Kontrolle) die Geschwindigkeit vorbeifahrender Kraftfahrzeuge misst* * *
Ra|dar|fal|le, die (ugs.):für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs nicht leicht erkennbare polizeiliche Geschwindigkeitskontrolle mithilfe von Radargeräten.* * *
Radarfalle[ra'daːr, 'raːdar-], umgangssprachliche Bezeichnung für ein Messgerät, mit dem Fahrzeuggeschwindigkeiten auf Straßen gemessen werden (Verkehrsradar). Für die Messung wird der Doppler-Effekt ausgenutzt. Die vom Fahrzeug reflektierte Welle ist gegenüber der Sendefrequenz in Abhängigkeit von der Relativgeschwindigkeit zwischen Radarantenne und Fahrzeug verändert. Im Sender werden Empfangs- und Sendefrequenz gemischt, wobei die gewonnene Differenzfrequenz ein Maß für die Fahrzeuggeschwindigkeit ist, die digital am Gerät angezeigt wird. Eine Bestimmung der Fahrgeschwindigkeit ist auch mithilfe der Lasertechnik möglich sowie durch Auswertung des zeitlichen Versatzes zweier Lichtschranken oder zweier Induktionsschleifen.* * *
Ra|dar|fal|le, die (ugs.): für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs nicht leicht erkennbare polizeiliche Geschwindigkeitskontrolle mithilfe von Radargeräten: ... fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit in eine R. und wurde gestoppt (Spiegel 42, 1984, 283).
Universal-Lexikon. 2012.